Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Dokumente, die Sie aus Russland oder aus der Ukraine
mitgebracht und notariell beglaubigt haben, von deutschen Behörden nicht akzeptiert werden.
Behörden und Ämter in Deutschland verlangen in der Regel «beglaubigte Übersetzungen», um
eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung und wofür braucht man eine solche überhaupt?

Ob ein Umzug ins Ausland, Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen oder eine
neue Stelle bei einem internationalen Arbeitgeber, es gibt viele Anlässe zu denen Standesämter,
Behörden, Gerichte oder offizielle Stellen nach einer «beglaubigten Übersetzung» verlangen.

Bei einer beglaubigten Übersetzung handelt es sich um eine rechtsgültige Übersetzung eines
Schriftstücks oder Dokuments. Eine solche Übersetzung wird vom jeweiligen Übersetzer mit
seiner Unterschrift, einem Stempel und einer Erklärung versehen, die besagt, dass der
Übersetzer diese nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt hat und mit seinem Stempel und
seiner Unterschrift «die Richtigkeit und Vollständigkeit vorstehender Übersetzung» bescheinigt.
Beglaubigte Übersetzungen müssen also eine Reihe formaler Kriterien erfüllen, um rechtswirksam
zu sein. Zum Beispiel müssen sie in der Überschrift klar und deutlich als beglaubigte Übersetzung
ausgewiesen sein.

Wer darf die beglaubigten Übersetzungen machen?

Nicht jeder Übersetzer ist befugt, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen.
Nur gerichtlich zugelassene Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Dazu muss
der Übersetzer besondere Voraussetzungen erfüllen und eine entsprechende Befähigung vor
einem Landgericht nachweisen. Der Übersetzer muss einen Eid leisten, dass er das Wort treu und
gewissenhaft übertragen werde. Erfüllt der Übersetzer oder Dolmetscher alle Anforderungen, so
wird ihm das Recht eingeräumt, beglaubigte Übersetzungen für seine Sprachrichtung anfertigen
zu dürfen und er erhält einen entsprechenden Stempel.

Was ist der Unterschied zwischen einem allgemein ermächtigten, beeidigten, vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer?

Welchen Übersetzer/Übersetzerin muss ich für die Übersetzung meiner Dokumente beauftragen?

Es gibt keinen Unterschied. Alle diese Begriffe bedeuten „vereidigter Übersetzer“. Es gibt
eigentlich keinen Unterschied zwischen ihnen, der Unterschied in der Bezeichnung hängt nur von
den Gesetzen des Bundeslandes ab, in dem der Übersetzer vereidigt wurde (z.B. in Hessen heißt
der beeidigte Übersetzer „allgemein ermächtigter Übersetzer“ und in Baden-Württemberg
„öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“). Für beglaubigte Übersetzungen von
Dokumenten können Sie jeden beeidigten Übersetzer in Anspruch nehmen; solche Übersetzungen
sind in ganz Deutschland gültig.

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